Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) setzt sich für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sonntags- und Nachtarbeit in Tierarztpraxen ein. Sie will damit die Planbarkeit der Pikettdienste verbessern.
Tierärzte fordern praxistauglichere Regelung (Foto: Peter Baracchi/GST)
Die tierärztliche Notfallversorgung bedingt Pikettdienste in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen. Diese zu gewährleisten und gleichzeitig den Bedürfnissen der angestellten Tierärztinnen und Tierärzte gerecht zu werden, sei zunehmend schwieriger, meldet die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST). Insbesondere kleinere Praxen mit bis zu vier Mitarbeitenden könnten die bestehenden Pikettdienstregelungen im Arbeitsgesetz kaum einhalten.
Um eine bessere Planbarkeit zu erreichen, soll gemäss GST insbesondere der bisher vorgeschriebene zweiwöchige Unterbruch seit dem letzten Pikettdienst fallen gelassen werden. Damit wäre es künftig möglich, dass Angestellte regelmässig einmal in der Woche den Pikettdienst übernehmen. Junge Tierärztinnen und Tierärzte würden vermehrt als Angestellte arbeiten. Als solche sind sie – im Gegensatz zu selbständigen Praxisinhabern – dem Arbeitsgesetz unterstellt. Das Bedürfnis nach geregelten Arbeitszeiten steige, um Beruf und Familie vereinbaren zu können, heisst es weiter.
Den tierärztlichen Notfalldienst weiterhin an 365 Tagen während 24 Stunden gewährleisten zu können, wird laut GST in der Schweiz zunehmend zu einer Herausforderung; vor allem im Nutztierbereich, wo die Notfallversorgung insbesondere in ländlichen Regionen schwierig abzudecken und kaum kostendeckend sei.
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