Einigung zwischen Preisüberwacher und Post
Von: mm/f24.ch
Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat sich mit der Schweizerischen Post AG nebst der grundsätzlichen Verlängerung der im Januar 2014 geschlossenen und im Juni 2016 verlängerten einvernehmlichen Regelung1 auf ein Massnahmenpaket im Umfang von rund 10 Mio. Franken zu Gunsten der Postkundschaft geeinigt. Überdies verzichtet sie kompensationslos auf die Gebühr von dreizehn Franken für die Zollrevision von Post-, EMS- und GLS-Sendungen.
Stefan Meierhans, Preisüberwacher
Mit der Weiterführung der im Januar 2014 geschlossenen und im Juni 2016 verlängerten einvernehmlichen Regelung sowie den weiteren Massnahmen, auf die sich Preisüberwacher Stefan Meierhans mit der Schweizerischen Post AG einigen konnte, kann die Kundschaft von Massnahmen im Umfang von rund 10 Mio. Franken profitieren. Im Gegenzug wird die Schweizerische Post AG kleinere Anpassungen per 1. Januar 2018 vornehmen.
Die Verlängerung der am 31. Dezember 2017 auslaufenden einvernehmlichen Regelung mit der Schweizerischen Post AG bedeutet, dass auf Preismassnahmen bei A- und B-Post-Briefen bis Ende 2018 verzichtet wird. Standard- und Midibriefe (bis Format B5 und 250g) können von Privatkunden gegen einen Formatzuschlag von Fr. 1.50 pro Sendung weiterhin als Brief versendet werden. Die SMS- Briefmarke kostet weiterhin ein Franken.
Weitere Massnahmen zugunsten der Kundschaft
Online-Rabatt Privatkunden national und Vergünstigungen Retouren Versandhandel:
Das Preissystem für Pakete und Expresssendungen national für Privatkunden wird vereinfacht. Dabei werden die Durchschnittspreise 2018 gesenkt, wenn der Kunde die Paketetiketten via Login Post erstellt und diese am Paket vorgängig anbringt.
Weihnachtsrabatt:
Die Post wird vom 26.11.2018 bis und mit 24.12.2018 eine Vergünstigung von einem Franken auf die Privatkundenpakete gewähren. Davon dürften knapp zwei Millionen Pakete profitieren. Dieser Rabatt wird unabhängig der Aufgabemodalität ausgerichtet.
Gebührenverzicht bei Post-, EMS- und GLS-Verzollung:
Der vom Parlament beschlossene Systemwechsel der Abrechnungssystematik für die Zollinspektion von Privat- und Geschäftskundensendungen (Motion Ettlin) sieht inskünftig vor, dass die Post wie die privaten Spediteure die Kosten für die stichprobenartige Beschauung am Zoll nicht mehr einzelnen Kunden sondern mit einer Pauschale allen Kunden verrechnen soll. Die Post verzichtet nun für 2018 kompensationslos auf diese Gebühr von 13 Franken für die Zollrevision von Post- EMS- und GLS-Sendungen.
Paket und Express-Sendungen International:
Keine Erhöhung beim Zuschlag für die manuelle Erstellung eines Frachtbriefs für Privat- und Geschäftskunden auf fünf Franken (bisher 3 Franken).
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