Mörder von Möhlin bekommt 18 Jahren Freiheitsstrafe.
Von: mm/f24.ch
Am 20. Mai 2013 tötete ein damals 42-jähriger Portugiese seine getrennt von ihm in Möhlin lebende Ehefrau, indem er ihren Hinterkopf mehrmals stark auf den Boden schlug.
Der geständige Beschuldigte hatte sich am selben Tag auf dem Polizeiposten Rheinfelden gemeldet und angegeben, dass er seine Frau getötet habe. (f24.ch berichtete).
Das Obergericht heisst die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden, mit welchem der geständige Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, gut.
Das Obergericht qualifiziert die Tötung als Mord und spricht dafür eine Freiheitsstrafe von achtzehn Jahren aus. Die Anschlussberufung, mit welcher der Täter eine Verurteilung wegen Totschlags zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beantragte, wurde vom Obergericht abgewiesen.
Das Urteil des Obergerichts kann innert dreissig Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
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