Vor drei Jahren hatte der Stadtrat im Hinblick auf das 100-Jahr-Jubiläum der berühmten Kirschtorte entschieden, den nördlichen Teil des Bundesplatzes in Zug in Kirschtortenplatz umzubenennen. Das passte einer Stockwerk-Eigentümergemeinschaft nicht, weshalb sie Beschwerde erhob. Diese wurde bis ans Verwaltungsgericht weitergezogen.
Das Verwaltungsgericht hielt im Urteil fest, dass der Regierungsrat nur mangelhaft begründet habe, warum eine Namensänderung angemessen sei, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Zug. Denn das Gericht erachtete den Vorgang als Umbenennung und nicht als Neubenennung. Und bei einer Umbenennung muss öffentliches Interesse nachgewiesen werden.
Das öffentliche Interesse hätte nun also genauer geprüft werden und die Akzeptanz aufgezeigt werden müssen. Zu viel Aufwand, wie der Zuger Stadtrat meint. Und: "Der Zuger Stadtrat ist der Ansicht, dass ein Jahr nach dem 100-Jahr-Jubiläum der Zuger Kirschtorte das öffentliche Interesse an einer Namensänderung nicht mehr gleich gross ist", heisst es in der Medienmitteilung.
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