Für mehr Transparenz auf dem Teller
Von: mm/f24.ch
Von viel zu vielen verarbeiteten Produkten erfahren die Konsumentinnen und Konsumenten nicht, woher die Zutaten stammen. Dabei ist Herkunft der Lebensmittel und Rohstoffe neben dem Preis für die Konsumentinnen und Konsumenten die wichtigste Information. Der Konsumentenschutz fordert zusammen mit seinen Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen FRC und ACSI eine bessere Herkunftsdeklaration und lanciert eine entsprechende Petition.
Tomaten aus China? Fleisch aus vier möglichen Ländern? Beeren aus Russland? Wer genau wissen will, woher die Lebensmittel kommen, tappt zu oft im Dunkeln, was die Herkunft der Rohstoffe betrifft. Zwar verlangt das Lebensmittelgesetz, dass der Hersteller, Importeur oder das Produktionsland angegeben wird, aber das lässt noch lange nicht darauf schliessen, dass die Rohstoffe auch aus diesem Land stammen.
Italienische Tomaten aus China?
So kann es durchaus sein, dass die «italienischen Pelati» zwar in Italien abgefüllt werden. Die Tomaten können aber aus China stammen, das mittlerweile als weltweit grösster Tomatenproduzent gilt. Auch beim Fertiggericht mit Poulet sieht man nur, dass es in Frankreich produziert wurde, aber nicht woher das Fleisch stammt. Vielleicht aus Brasilien, das bei der Pouletmast noch den Einsatz von Antibiotika zur Prävention erlaubt? Da geht es nicht nur um Information, sondern auch um den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
«Eine transparente und verständliche Information der wichtigsten Zutaten eines verarbeiteten Lebensmittels ist möglich», betont Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Im Nachgang zum Pferdefleischskandal haben beispielsweise viele Anbieter begonnen, über die Herkunft des Fleisches in Lasagne, Ravioli und Co. zu informieren. Das zeigt, dass die Herkunftsangabe von wichtigen Zutaten durchaus möglich ist. Der Blick über die Grenze beweist, dass andere europäische Länder dieses Bedürfnis ernst nehmen und die Herkunftsdeklaration von Rohstoffen vorantreiben.
Ein Recht auf Information
Der gestrige Weltkonsumentenrechtstag sei ein guter Zeitpunkt für die Konsumentinnen und Konsumenten, um ihr Recht einzufordern. Mit einer Petition, welche in der ganzen Schweiz lanciert wird, soll dieses Recht bei den Anbietern und Herstellern verlangt werden. Sie ist ganz im Sinne von Präsident Kennedy, der am 15. März 1962 die vier Grundrechte der Konsumentinnen und Konsumenten formuliert hat: Das Recht auf Information, Sicherheit, Wahlfreiheit und das Recht, gehört zu werden.
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