UBI kritisiert den „Kassensturz“
Von: mm/f24.ch
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen den Beitrag der Sendung „Kassensturz“ von Fernsehen SRF zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien gutgeheissen. Die im Vorfeld von Wahlen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten wurden nicht eingehalten.
Kassensturz
Am 15. September 2015 strahlte Fernsehen SRF im Konsumentenmagazin „Kassensturz“" den Beitrag "Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch" aus, welcher im Rahmen eines Tests zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien Bezug auf die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 nahm.
Wahlrelevante Sendungen müssen fair, ausgewogen und unparteiisch sein, um die Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und Gruppierungen zu gewährleisten. Diese aus dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot abgeleiteten Anforderungen erfüllte der Beitrag nicht.
Laut UBI fokussierte er in einseitig negativer Weise auf die SVP, die als „konsumentenfeindlichste Partei“ bezeichnet wurde. Die Kommentare der Redaktion seien einer negativen Wahlempfehlung gegenüber der SVP gleichgekommen. Der Beitrag habe die Meinungsbildung der Wahlberechtigten in unzulässiger Weise beeinflusst. Die UBI hiess aus diesen Gründen die dagegen erhobene Beschwerde der SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) und SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) mit 7 zu 2 Stimmen gut.
SRF Börse
Eine Beschwerde aus Kreisen der Redaktionsleitung vom "Infosperber" richtete sich gegen das Konzept und mehrere Ausstrahlungen der Sendung "SRF Börse". Es ist allerdings der UBI verwehrt, das Konzept einer Sendung infrage zuzustellen, welches Teil der Programmautonomie der Rundfunkveranstalter bildet.
Im Rahmen ihrer programmrechtlichen Beurteilung kam die UBI im Übrigen zum Schluss, dass Fernsehen SRF in der relevanten Zeit nicht in einseitig positiver oder beschönigender Weise über das Börsengeschehen berichtet hat. Da die explizit beanstandeten Beiträge überdies das Sachgerechtigkeitsgebot respektierten, wies die UBI die Beschwerde ab.
Diverses
Ein Beitrag der Informationssendung "Il Quotidiano" von Fernsehen RSI vom 27. April 2015 über die „Krise der Tessiner SP“ beinhaltete zwar eine irreführende Grafik. Dieser Mangel verunmöglichte aber die freie Meinungsbildung des Publikums zum behandelten Thema nicht.Die UBI wies diese Beschwerde deshalb wie diejenigen gegen die Sendungen "Glanz & Gloria" von Fernsehen SRF und "Persönlich" von Radio SRF ab.
Ein kurzer, offensichtlich nicht ernsthaft gemeinter Beitrag im People-Magazin "Glanz & Gloria" vom 11. Dezember 2015 war nicht geeignet, die Meinungsbildung des Publikums zur "No-Billag"-Initiative zu beeinträchtigen.
Auch abfällige Bemerkungen von Marco Rima gegen Christoph Mörgeli und dessen Ansichten zur Geschichte der schweizerischen Neutralität in der Sendung "Persönlich" vom 27. Dezember 2015 verletzten das Sachgerechtigkeitsgebot nicht. Sie waren laut UBI ohne weiteres als persönliche Meinungsäusserungen des Komikers und Schauspielers erkennbar.
INFO
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von Vincent Augustin präsidiert wird. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert dreissig Tage beim Bundesgericht angefochten werden.
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