Volles Wahlrecht für Aargauer AuslandschweizerInnen
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt grossmehrheitlich die Änderungen der Verfassung des Kantons Aargau sowie des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit der Änderung erhalten die im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer das aktive und passive Wahlrecht bei den kantonalen Ständeratswahlen.
Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung diskutiert, ob den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern allenfalls nur das aktive Stimmrecht gewährt werden soll. Demzufolge wären sie von einer Wahl in den Ständerat ausgeschlossen. Die Kommission folgte jedoch dem Antrag des Regierungsrats und befürwortete ein aktives und passives Wahlrecht.
Kommission lehnt Prüfungsantrag ab Einige Kommissionsmitglieder beantragten, es seien auf die 2. Beratung hin die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer, die schon seit längerer Zeit in der Schweiz niedergelassen sind, verfassungsmässig festgelegt werden könnte. Der Prüfungsantrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, da der direkte Zusammenhang zum Wahlrecht von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer fehlt.
Anliegen der Auslandschweizer-Organisation (ASO) Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist mit dem Anliegen an den Kanton herangetreten, den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Anpassung in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte in die Wege geleitet. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im März 2018 beraten.
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