Aargauer Lehrerschaft muss sich ausserschulisch weiterbilden
Von: mm/f24.ch
Weiterbildungsveranstaltungen sind ab dem 1. August 2017 an sämtlichen Schulen im Kanton Aargau während der unterrichtsfreien Arbeitszeit zu absolvieren. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen angepasst und setzt damit gemäss Grossratsentscheid den Grundsatz "kein Unterrichtsausfall infolge Weiterbildung" um. (Ach, was waren doch das noch für herrliche Zeiten, als für einmal die Lehrerschaft büffeln musste, während sich die SchülerInnen beim Spielen vergnügten.)
Ab Schuljahr 2017/18 wird somit kein Unterricht mehr wegen Weiterbildungsveranstaltungen der Schule oder von einzelnen Lehrpersonen ausfallen. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan stattfindet.
Gemeinsame Weiterbildungen im Kollegium sollen in Zukunft so eingeplant werden, dass sie ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Im Falle der individuellen Weiterbildung, wo die Kurszeiten nicht beeinflusst werden können, oder bei Weiterbildungsveranstaltungen von Gruppen von Lehrpersonen stellen die Schulleitungen zusammen mit den betroffenen Lehrpersonen sicher, dass der ordentliche Unterricht gemäss Stundenplan durchgeführt wird.
Mit der Anpassung der Verordnung entspricht der Regierungsrat dem Anliegen einer Motion der Fraktionen FDP, CVP und SVP vom 15. Dezember 2015 betreffend Weiterbildung von Lehrpersonen. Diese wurde vom Grossen Rat am 24. Mai 2016 mit 90 zu 32 Stimmen überwiesen. Die Verordnungsänderungen treten auf den 1. August 2017 in Kraft.
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