Gemäss Bundesrecht ist der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bis 1. Januar 2020 einzuführen. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons Aargau musste die Einführung verschoben werden. Gemäss aktueller Planung soll der operative Betrieb des ÖREB-Katasters im ganzen Kanton spätestens ab 1. Januar 2022 sichergestellt sein.
Für den Aufbau des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) beantragt der Regierungsrat nun beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 2,04 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 100'000 Franken.
Mit dem ÖREB-Kataster werden die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (bspw. Nutzungsplanung, Waldgrenzen, Grundwasserschutz), welche ein Grundstück betreffen, der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Die Informationen des ÖREB-Katasters sollen dank effizienter Informationsbeschaffung die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und beim Liegenschaftshandel erhöhen.
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