Jurapark Aargau kontra Windpark Burg
Von: Medienmitteilung Jurapark Aargau
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Medienmitteilung Jurapark Aargau
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Projekt Windpark Burg (Gemeinden Oberhof AG und Kienberg SO) hat der Jurapark Aargau (JPA) eine Stellungnahme verfasst. In sorgfältiger Abwägung vielfältiger Aspekte beantragt der Regionale Naturpark, auf das Projekt Burg sowie die damit einhergehende Teiländerung der Zonenvorschriften sei zu verzichten.
Die Abwägung zwischen den grundsätzlichen Vorzügen der Nutzung erneuerbarer Energie und den Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist vielschichtig. Gestützt auf den vorliegenden Raumplanungs- sowie Umwelterträglichkeitsbericht ist der Jurapark Aargau der Ansicht, dass die negativen Konsequenzen einer Windkraftanlage beim Standort Burg überwiegen. Bereits am 7. Dezember 2012 hat sich der Park zum Entwurf des entsprechenden Richtplankapitels geäussert und diesen Standort zur Streichung empfohlen.
Die Grundhaltung des JPA basiert auf folgender Ausgangslage: Angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks, der beidseits der Jurahöhenzüge in den Agglomerationsräumen sicht- und spürbar ist, sind intakte Landschaften mit hohem Erholungswert im Parkperimeter zu erhalten. Deshalb hat der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang gegenüber der Energiegewinnung mit Windkraftanlagen von der Grössenordnung, wie sie auf der Burg geplant sind. Der energetische Nutzen steht in einem ungünstigen Verhältnis zu den landschaftlichen und ökologischen Beeinträchtigungen. Die Errichtung von Windenergieanlagen im Park würde ferner die Anforderung gemäss Art 15 Abs. 1 lit c der Pärkeverordnung (PäV) unterlaufen: „Das Gebiet des Parks zeichnet sich insbesondere durch einen geringen Grad an Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (….) durch Bauten, Anlagen und Nutzungen aus.“
Negative Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse
Besonders kritische Aspekte aus Sicht JPA betreffen die Sichtbarkeit der Anlagen sowie die beträchtlichen Auswirkungen auf Flora und Fauna, insbesondere Vögel und Fledermäuse. Angesichts der exponierten Lage in der typischen, kleinräumigen Hügellandschaft wären die Anlagen weitherum sichtbar. Der geplante Standort ist direkt angrenzend an zwei BLN-Gebiete – wertvolle Biotope für Flora und Fauna (z.B. Halbtrockenrasen mit Orchideenvorkommen) wären von Bau und Betrieb betroffen. Die Erschliessung des Standortes umfasst den Ausbau und die Neuerstellung von Wegen mit einer Fahrbreite von vier Metern, mit entsprechenden Wendeplätzen, ohne vorgesehenen Rückbau. Dies sind umfassende Eingriffe in eine bis anhin intakte Landschaft.
Ferner überlappen Teile des Projektperimeters die kommunale Landschaftsschutzzone, die Juraschutzzone und ein kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft. Angesichts der offensichtlichen Nutzungskonflikte ist eine umfassende Interessensabwägung notwendig. Diese hätte bereits auf Richtplanstufe vorgenommen werden sollen, ist aber nicht erfolgt. Mit seiner Stellungnahme möchte der Jurapark Aargau zum Erhalt des hohen Natur- und Erholungswertes des Parkperimeters aufrufen und beitragen.
Jurapark Aargau
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