Aargauer Regierung will Spezialfinanzierung für öV-Infrastruktur
Von: mm/f24.ch
Die Finanzierung der öV-Infrastruktur soll im Kanton Aargau neu mit einer Spezialfinanzierung geregelt und so langfristig sichergestellt werden. Damit können nach Auffassung des Regierungsrates auch Grossprojekte zuverlässig finanziert und die Abgrenzung zur Strassenkasse klar definiert werden. Die öV-Spezialfinanzierung hat keine Mehrkosten zur Folge. Die öffentliche Anhörung dauert vom 27. Mai bis am 29. August 2016.
Das geltende Finanzierungsmodell für Infrastrukturprojekte im öffentlichen Verkehr (öV) weist laut dem Anhörungsbericht der Aargauer Regierung verschiedene Nachteile auf. Heute genehmige der Grosse Rat die Finanzierung der öV-Infrastruktur im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses.
Somit könnten Projektverzögerungen (zum Beispiel bei Einsprachen) und lange Projektierungszeiten dazu führen, dass die bewilligten Finanzmittel im Realisierungszeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stünden.
Grosse und von Jahr zu Jahr schwankende Investitionsaufwendungen könnten vom ordentlichen Budget kaum aufgefangen werden. Zudem sei heute das Ausmass der Mitfinanzierung von öV-Anlagen durch die Strassenrechnung nicht klar geregelt, begründet der Regierungsrat die Vernehmlassung.
Diese Nachteile sollen nun mit einer Neuregelung behoben werden: Der Regierungsrat schlägt vor, dass die öV-Infrastruktur im Kanton Aargau mit einer Spezialfinanzierung langfristig sichergestellt wird. Damit bleibe die gute Erreichbarkeit – ein wichtiger Standortvorteil für den Kanton Aargau – erhalten. Die Spezialfinanzierung vereinfache die Finanzierung von öV-Infrastrukturprojekten – insbesondere von Grossprojekten wie beispielsweise der Limmattalbahn.
Aus dem neuen Fonds sollen sämtliche öV-Infrastrukturprojekte des Kantons finanziert werden. Das Angebot und der Betrieb des öV würden wie bisher aus allgemeinen Mitteln bezahlt.
Gespiesen werden soll die Spezialfinanzierung mit einer jährlichen Einlage aus den allgemeinen Staatsmitteln (gemäss Finanzplan 14 Millionen Franken pro Jahr) sowie einem Viertel der Kantonsanteile am Ertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA (netto 6,6 Millionen Franken pro Jahr). Wie bei der Strassenrechnung soll mit dem in einem Jahr nicht benötigen Geld ein Fonds für künftige Projekte geäufnet werden.
Neue Abgrenzung zur Strassenrechnung
Nach heutigem Recht sind Beiträge aus der Strassenrechnung an öV-Infrastrukturprojekte zu leisten, die Kantonsstrassen unmittelbar entlasten. Diese Beiträge werden im Einzelfall projektweise festgelegt.
Neu soll die Mitfinanzierung von öV-Anlagen durch die Strassenrechnung wegfallen. Dafür fliesst wie erwähnt ein Viertel des jährlichen LSVA-Ertrags in den Fonds der öV-Spezialfinanzierung. Diese Regelung taste die Zweckbindung nicht an und sei für die Strassenrechnung und für den allgemeinen Haushalt saldoneutral.
Aus der Strassenrechnung soll die öV-Spezialfinanzierung zudem im Sinne einer Starthilfe ein einmaliges zinsloses Darlehen in der Höhe von fünfzig Millionen Franken erhalten, das innerhalb von dreissig Jahren zurückgezahlt wird.
Keine Mehrkosten
Die Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur habe keine Auswirkungen auf die Art oder Anzahl der Projekte. Diese sollen wie bisher durch den Grossen Rat beschlossen werden. Die Spezialfinanzierung sorge für mehr Transparenz und garantiere auch weiterhin die volle Steuerung durch das Parlament: Dieses steuere den Fondsbestand, indem es im Rahmen des Budgetprozesses die jährlichen Einlagen aus der Staatskasse festlege. Damit seien die Überfinanzierung oder die unkontrollierte Verschuldung des Fonds ausgeschlossen, so der Regierungsrat.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»