Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Mittwoch, 15. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die AGV erlässt ab heute Donnerstag, 16. Juli 12 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin, insbesondere aufgrund der Bise. Obwohl ab Samstag, 18. Juli 2015 Gewitter mit Niederschlägen prognostiziert sind, werden diese voraussichtlich zu keiner nachhaltigen Entspannung führen, da die dafür flächendeckend benötigten 30 bis 60 Millimeter Regen wohl kaum erreicht werden dürften.
Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das geltende Brandschutzrecht, ab Donnerstag, 16. Juli 12 Uhr für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden weiter ausgetrocknet ist und sich die Brandgefahr deshalb nochmals erhöht hat. Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben.
Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
Feuer immer löschen und sich versichern, dass das Feuer und die Glut auch tatsächlich erloschen sind.
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