Neues Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht
Von: mm/f24.ch
Der Grosse Rat hat das Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz sowie das Dekret über den Notariatstarif beschlossen. Der Regierungsrat hat die Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung verabschiedet. Gesetz, Dekret und Verordnung bringen hauptsächlich Neuerungen im Bereich der Notariatsprüfung, des Disziplinarrechts, der Aufsicht sowie der Gebühren.
Mit der Totalrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsrechts wird das seit hundert Jahren geltende Recht modernisiert und an die zeitgemässen Strukturen angepasst. Damit werden auch Unklarheiten beseitigt.
Das Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz regelt sämtliche wichtigen Inhalte der Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit, namentlich die Zuständigkeit, die Berufspflichten, das Beurkundungsverfahren und die Aufsicht.
Die Einzelheiten zum Notariatstarif sind neu im Dekret über den Notariatstarif festgelegt. Die Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht.
Der Grosse Rat beschloss am 30. August 2011 sowohl das neue Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) als auch das Dekret über den Notariatstarif und die damit zusammenhängenden Änderungen auf Gesetzes- und Dekretsstufe.
Der Regierungsrat hat am 4. Juli 2012 die Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung verabschiedet und gleichzeitig beschlossen, dass die Erlasse im Zusammenhang mit der Totalrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsrechts grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 ihre Wirkung entfalten.
Ferner hat der Regierungsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Notariatskommission nach neuem Recht gewählt.
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