Lob und Tadel für Aargauer Budget 2015
Von: Medienmitteilungen
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte ungefiltert“ die Auffassungen von regional, kantonal und national tätigen Personen, Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
SVP Aargau
Medienmitteilung vom 29.8.14
Echte Leistungsanalyse dringend notwendig
Wiederum nur dank der Auflösung von Reserven kann der Regierungsrat ein ausgeglichenes Budget vorlegen. Dies zeigt, dass die Leistungsanalyse dringend notwendig ist und noch konsequenter angegangen werden muss.
Dass der Regierungsrat die in erster Lesung der Leistungsanalyse abgelehnten Gebührenerhöhungen noch einmal beantragt ist erstens einmalig und zweitens eine Frechheit sondergleichen! Noch immer wachsen die Staatsausgaben! Der Gesamtaufwand steigt um fast 300 Millionen Franken gegenüber 2014.
Der Kanton Aargau verschleiert sein Defizit mit der Auflösung von Reserven (77 Mio.) und durch höhere Steuereinnahmen. Die Reserven wären eigentlich für schwierige Zeiten reserviert gewesen – doch nun werden sie bereits bei positivem Wirtschaftswachstum verkonsumiert.
Die SVP will eine Ausgabenreduktion durch Effizienzgewinn und Aufgabenverzicht und unterstützt deshalb diese Teile die Leistungsanalyse. Verschiebungen der Kosten auf Gemeinden, Private und Wirtschaft lehnt die SVP aber nach wie vor ab.
Die SVP wird dafür kämpfen, dass der Grosse Rat an den vorgelegten Botschaften entsprechende Korrekturen vornehmen wird und weitere, echte Effizienzsteigerungen vorgenommen werden.
SP Aargau
Medienmitteilung vom 29.8.14
Nein zum unmenschlichen „Discount-Kanton“!
Die SP-Grossratsfraktion wehrt sich mit aller Kraft gegen den fatalen Leistungsabbau bei Bildung, sozialer Sicherheit und Umwelt. Die Aargauerinnen und Aargauer bezahlen damit einen zu hohen Preis für eine verfehlte bürgerliche Steuerpolitik.
Dass das Budget 2015 ausgeglichen und die Planjahre 2016-18 mit verringerten Defiziten daherkommen, ist nur auf den ersten Blick ein Erfolg für den Regierungsrat. Der Preis für das scheinbar ausgeglichene Budget ist ein undifferenzierter Kahlschlag an wichtigen Leistungen des Staates.
Referendum gegen Gesetzesänderungen
Die SP-Grossratsfraktion ist enttäuscht über die Botschaft zur zweiten Beratung der sogenannten Leistungsanalyse. Der Regierungsrat hält mit zusätzlichen Massnahmen stur am ursprünglichen „Sparziel“ fest oder erweitert es sogar – und beweist damit einmal mehr, dass es sich bei diesem Projekt nicht um eine Analyse, sondern um einen geplanten Leistungsabbau handelt. Die SP wird dieses Abbaupaket ablehnen und sich dafür einsetzen, dass die aargauische Bevölkerung in einem Referendum darüber abstimmen kann.
Undemokratische Abbaumassnahmen im Budget
Zusätzliche, noch deutlich weitergehende Abbaumassnahmen schlägt der Regierungsrat zudem im Aufgaben- und Finanzplan 15-18 vor – und entzieht sie damit in undemokratischer Weise jeder Referendumsmöglichkeit. Besonders stossend ist auch, dass die Regierung fast alle Prüfungsaufträge der Bürgerlichen für noch weitergehenden Leistungsabbau kritiklos übernimmt und umsetzt. Gegen unvernünftige, gefährliche Abbaumassnahmen wird sich die SP-Fraktion im Rahmen der Budgetberatung mit aller Kraft wehren.
„Rettung des Staatshaushaltes“ ist unfair und zynisch
Die SP akzeptiert den massiven Abbau bei Bildung, sozialer Sicherheit und Umwelt nicht. Dieses Abbaupaket ist nicht eine Rettung des Staatshaushaltes, wie von Regierungsrat und Bürgerlichen behauptet. Der Aargau hat kein Ausgaben-, sondern vielmehr ein Einnahmenproblem: Weil er wiederholt für Gutverdienende Steuern gesenkt hat, hat er jetzt kein Geld mehr für wichtige Leistungen. Jetzt von den Aargauerinnen und Aargauern zur Korrektur einer verfehlten Steuerpolitik derartige Opfer zu verlangen, ist unfair und zynisch.
Gefahr für Wirtschafts- und Wohnstandort
Dass die Entwicklung im Kanton nicht nachhaltig ist, zeigt unter anderem die Kontroverse zur Abschiebung von Sozialfällen in Aargauer Gemeinden: Der Leistungsabbau, zum Beispiel die Verringerung der Krankenkassenprämien-Verbilligung, drängt immer mehr Menschen in die Sozialhilfe. Und die Sparpolitik bringt immer mehr Gemeinden durch zusätzliche Aufgaben in finanzielle Bedrängnis. Das ideologische Projekt „Leistungsanalyse“, mit dem Regierung und Bürgerliche den Aargau zu einem „Discount-Kanton“ machen wollen, ist nicht nur unmenschlich, es gefährdet auch die Zukunft des Kantons als Wirtschafts- und Wohnstandort.
FDP Aargau
Medienmitteilung vom 29.8.14
FDP Aargau fordert weiterhin zusätzliche Einsparungen in der Zentralverwaltung
Dank der Leistungsanalyse und weiterer Massnahmen im Rahmen des Budgetprozesses kann der Kanton Aargau für 2015 einen ausgeglichenen Staatshaushalt budgetieren. Der Regierungsrat hat nach der ersten Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat verschiede-ne Anpassungen am Massnahmenpaket vorgenommen. Die FDP Aargau begrüsst, dass er aufgrund der weiterhin angespannten Finanzlage vollumfänglich an den Entlastungszielen festhält.
Die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich für den Kanton Aargau alles andere als verbessert. Gerade in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Rechtsprechung läuft die Aufwandentwicklung aus dem Ruder. Dazu kommen weitere Unsicherheitsfaktoren, wie tiefere Zahlungen aus dem NFA, rückläufige Beteiligungserlöse (Axpo, AEW, etc.) sowie die Ungewissheit über künftige Ausschüttungen der SNB.
Deshalb ist es ganz im Sinn der FDP, dass der Regierungsrat in seiner Botschaft zur 2. Beratung der Leistungsanalyse an den angestrebten Entlastungszielen festhält. Nur so können strukturelle Defizite verhindert und der Verfassungsauftrag „ausgeglichener Staatshaushalt" erfüllt werden.
Massnahmenpaket wurde weiterentwickelt
In der ersten Beratung hatte der Grosse Rat vier vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahmen abgelehnt. Grundsätzlich unterstützt die FDP Aargau den Willen der Regierung, weitere Massnahmen zu realisieren, um das Entlastungsziel dennoch zu erreichen. Zum Beispiel: Zwingender Lohnabzug bei Lehrpersonen mit fehlender Qualifikation; Reduktion gedruckte Publikationen; Geringere Erhöhung Zusatzlektionen; Gemeindebeteiligung Werkjahr; Reduktion der Leistung Weiterbildung Praxisassistenten; Reduktion der Forschungsbeiträge an die aargauischen Spitäler; Verzicht/Abschaffung Abosubventionierung Tarifverbund Nord-Westschweiz; Verschiebung Lehrplan 21.
FDP Aargau fordert, 50 Stellen einzusparen
Der Regierungsrat lehnt Forderungen nach einer pauschalen Reduktion des Personalaufwandes ab, weil er einen Qualitätsverlust mit negativen Auswirkungen für Bevölkerung und Wirtschaft befürchtet. Die FDP Aargau hält indes an ihrer Forderung fest, auf Ende 2015 50 Stellen in der Zentralverwaltung einzusparen sowie unnötige Projekte zu begrenzen oder streichen. Auf alle Fälle werden wir uns dagegen wehren, dass weitere Stellen bewilligt werden. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass mit prozessualen Verbesserungen die Pendenzen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten abgebaut werden können, werden wir keine weiteren Stellen bewilligen, auch nicht bei den Familiengerichten. Denn es ist eine Tatsache, dass ein Zuwachs von Stellen nicht automatisch zu einer entsprechenden Output-Leistungssteigerung führt.
Pragmatisch und Sinnvoll: Wiederholung der Abstimmung über Dekret 1
Vor den Sommerferien stimmte der Grosse Rat in der Detailberatung der 1. Botschaft dem Entwurf des Dekrets 1 über die Umsetzung der Leistungsanalyse grossmehrheitlich zu. Danach lehnte eine unheilige Allianz von SP und SVP (und in peinlicher Unkenntnis des Geschäftsverkehrsgesetzes) mit 71 zu 61 Stimmen den Hauptantrag 2 ab, das Dekret 1 zum Beschluss zu erheben.
Aus formellen Gründen konnte die Abstimmung zum Hauptantrag 2, trotz entsprechendem Antrag im Ratsplenum, nicht wiederholt werden. Der Regierungsrat unterbreitet nun mit der Botschaft zur 2. Beratung jene Elemente des Dekrets 1, denen damals in der Detailberatung zugestimmt worden ist, erneut dem Grossen Rat. Dieses Vorgehen erachtet die FDP Aargau als pragmatisch und deshalb sinnvoll
FDP für unveränderten Steuerfuss
Weil in verschiedenen Verwaltungsbereichen nach wie vor mit einer hohen Kostendynamik und steigendem Aufwand zu rechnen ist, gestaltete sich der Budget- und Planungsprozess sehr herausfordernd. Trotzdem hält der Regierungsrat am Ziel einer ausgeglichenen Finanzierungsrechnung fest. Die FDP Aargau begrüsst, dass der Steuerfuss für natürliche Personen unverändert bleibt. Sie bedauert hingegen den Zuschlag für juristische Personen, anerkennt aber die Notwendigkeit zu Gunsten des Finanzausgleichsfonds. Dieser Zuschlag wurde vom Regierungsrat ja auch immer offen kommuniziert.
CVP Aargau
Medienmitteilung vom 29.8.14
Die CVP Aargau ist erfreut
Auch wenn das ausgeglichene Budget 2015 nur mit der Entnahme aus der Bilanzausgleichsreserve möglich ist, ist die CVP Aargau erfreut über die schwarze Null, wird allerdings die angekündigten Defizite in den Planjahren nicht tolerieren.
Mit den weiteren Entlastungsmassnahmen steigt die finanzielle Handlungsfreiheit wieder. Diese zurück zu gewinnen ist dringend nötig, ansonsten wir in strukturelle Defizite hinein-laufen würden. Die Plafonierung des Stellenetats nehmen wir gerne zur Kenntnis, denn damit reduziert sich der Verwaltungspersonalaufwand. Einsparungen im Personalbereich hat die CVP mit Vorstössen gefordert. Ob die Plafonierung genügt, wird die CVP überprüfen. Mit den Prüfungsaufträgen in der ersten Behandlung der Leistungsanalyse sind weitere Entlastungsmassnahmen gefordert. Peter Voser, Fraktionspräsident: „Die angekündig-ten Defizite in den Planjahren werden wir nicht tolerieren“.
GLP Aargau
Medienmitteilung vom 29.8.14
Die Grünliberalen sind einverstanden mit den übergeordneten Zielen der Leistungsanalyse, einen ausgeglichenen Staatshaushalt und eine langfristig stabile Finanzsituation zu erreichen. Das pragmatische Vorgehen des Regierungsrats betreffend dem in der ersten Beratung versehentlich abgelehnten Dekret wird begrüsst.
Der Einnahmenseite wird aus Sicht der Grünliberalen insgesamt zu wenig Beachtung geschenkt. Unverständlich ist in dem Sinne auch, dass die Prüfungsaufträge, welche überfällige Anpassungen in der landwirtschaftlichen Besteuerung betreffen, mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt werden. Die Mehreinnahmen hätten zur Verhinderung von Streichungs-Massnahmen bei der Ökologie verwendet werden sollen.
Sehr begrüsst wird hingegen, dass die Anregung der GLP im Bereich Transparenz und Information der Massnahmen in Kompetenz des Regierungsrats entsprochen wurde. Die Bevölkerung hat das Anrecht, die Überlegungen des Regierungsrats nachvollziehen zu können. In anderen Bereichen (vgl. weiter unter, IP 14.121) verweigert sich der Regierungsrat hingegen immer noch der Transparenz. Ob dies im Hinblick auf eine Volksabstimmung effektiv zielführend ist, wird sich erst noch weisen müssen, wird aber von den Grünliberalen stark bezweifelt.
Die Begründung der Absicht, auf einer Sammelvorlage zu beharren, erscheint zudem weit hergeholt. Die GLP geht nicht davon aus, dass bei einem Auftrennen alle Gesetze dem Volk zu Abstimmung vorliegen würden. Auch bei Ablehnung eines Gesetzes ist nicht zu erwarten, dass über Jahre die Politik kaum mehr handlungsfähig sein dürfte. Der Regierungsrat scheint nach dem Motto zu handeln „lieber ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende“. Im Sinne einer handlungsfähigen Verwaltung ist dies wohl sachgerecht – nicht jedoch zur Korrektur eines einseitig ausgerichteten Sparpakets.
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