1,6 Mio. für drei Aargauer Kulturinstitutionen
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat spricht dem Stapferhaus Lenzburg, dem Schweizer Kindermuseum und tanz&kunst königsfelden ein weiteres Mal Betriebsbeiträge für die kommenden Jahre zu und bestätigt die mindestens kantonale Bedeutung dieser Kulturinstitutionen.
Die Kommission für Kulturfragen hat unter dem Präsidium von Regierungsrat Alex Hürzeler die Gesuche des Schweizer Kindermuseums Baden, der Stiftung Stapferhaus Lenzburg und des Vereins tanz&kunst königsfelden geprüft und dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen. Bei allen drei Institutionen sieht die Kulturkommission die Voraussetzungen für eine Weiterführung der Betriebsbeiträge gegeben.
Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Kulturinstitutionen auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen die folgenden Betriebsbeiträge erhalten: Schweizer Kindermuseum Baden 129'000 Franken (2016), 126'000 Franken (2017); Stiftung Stapferhaus Lenzburg 301'000 Franken (2016), 295'000 Franken (2017 und 2018); tanz&kunst königsfelden 151'000 Franken (2016), 147'000 Franken (2017 und 2018). Die Beiträge von total 1,591 Millonen Franken gelten vorbehältlich der Genehmigung des Budgets durch den Grossen Rat.
Befristete Kürzung der Betriebsbeiträge
Insgesamt werden neun Institutionen mit Beiträgen an Betriebskosten unterstützt. Das Gesamtbudget dafür wurde vom Regierungsrat im Rahmen der Entlastungsmassnahmen zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019 für die Jahre 2016–2018 von 2,325 Millionen Franken auf 2,0 Millionen Franken gekürzt. Dies führt zu einer befristeten Kürzung sämtlicher Betriebsbeiträge an kulturelle Institutionen um rund fünfzehn Prozent.
Die Entlastungsmassnahmen im Kompetenzbereich des Regierungsrats werden dem Grossen Rat im Rahmen der Beratung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019 unterbreitet.
Kulturkanton Aargau
Mit der Beitragssprechung macht der Kanton Aargau erneut von der Möglichkeit des Kulturgesetzes Gebrauch, kulturelle Institutionen von mindestens kantonaler Bedeutung mit Betriebsbeiträgen zu unterstützen. Grundlage zur Prüfung der Beitragsberechtigung durch die Kommission für Kulturfragen bilden die in der Verordnung zum Kulturgesetz festgelegten Kriterien.
Institutionen, die von dieser Fördermöglichkeit profitieren, müssen nebst einer ausgewiesenen Professionalität unter anderem einen herausragenden Beitrag zum Kulturleben im Aargau leisten und ein unverwechselbares Profil aufweisen.
Der Regierungsrat will mit der erneuten Beitragssprechung die Ausstrahlung des Kulturkantons Aargau stärken und die Kulturarbeit in diesen Institutionen nachhaltig sichern.
Weitere Institutionen mit kantonalen Betriebsbeiträgen sind das Orchester argovia philharmonic, die Stiftungen murikultur und Künstlerhaus Boswil, das KiFF Aarau, das Museum Langmatt in Baden und das internationale Festival für Animationsfilm Fantoche in Baden. Einmal mehr wird das Fricktal kulturell vernachläsigt.
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