Regierungsrat will acht Millionen für PARK innovAARE
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat will die Dynamik zur Realisierung des Netzwerkstandorts des Nationalen Innovationsparks im Kanton Aargau aufrechterhalten. Zeitnah zur Auswahl des PARK innovAARE durch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz Ende Juni eröffnet er das Anhörungsverfahren zum vorgesehenen Finanzierungsanteil des Kantons.
Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) hat am 26. Juni 2014 die Netzwerkstandorte des Nationalen Innovationsparks (NIP) bestimmt (f24.ch berichtete). Das Aargauer Projekt PARK innovAARE wurde dabei als einer der zwei Netzwerkstandorte in die Startformation des NIP aufgenommen.
Unter den acht eingereichten Netzwerkstandortprojekten bewertete das Expertengremium der VDK den PARK innovAARE als bestes Projekt. Ausgesprochen positiv beurteilt wurde neben den vielfältigen und industriell bedeutenden Innovationsschwerpunkten und den bereits ausgereiften raumplanerischen Voraussetzungen vor allem die massgebliche finanzielle Unterstützung durch die Privatwirtschaft.
Finanzierungsbeiträge des Kantons
Damit der Start des PARK innovAARE als Netzwerkstandort des Nationalen Innovationsparks nicht verzögert wird, eröffnet der Regierungsrat unmittelbar nach dem Beschluss der VDK das Anhörungsverfahren zum Finanzierungsanteil des Kantons Aargau.
Das finanzielle Engagement des Kantons Aargau ist gemäss dem Trägerschafts- und Finanzierungsmodell des PARK innovAARE klar limitiert und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Aktienkapital von 330'000 Franken (nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits)
- Anschubfinanzierung von zwei Millionen FrankenAktienkapital von 330'000 Franken (nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits)
- Mietzinsausfallgarantie von fünf Millionen Franken ab 2018 für eine Laufzeit von maximal dreissig Jahren
Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vorarbeiten für die Projektierung seit dem Jahr 2012 sowie für die anstehenden Tätigkeiten zur Vorbereitung der Gründung der Trägerschaft soll dem Grossen Rat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von insgesamt acht Millionen Franken beantragt werden. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum und erfordert vorgängig eine öffentliche Anhörung.
Vor dem Hintergrund des finanziell angespannten Kantonshaushalts soll die Anschubfinanzierung von zwei Millionen Franken auf die Jahre 2015 und 2016 aufgeteilt werden. Zudem werden Kompensationen mit anderen Projekten im Aufgaben- und Finanzplan vorgenommen, sodass der effektive Mehraufwand für den Kanton in den beiden Jahren 1,15 Millionen Franken beträgt.
Breite Trägerschaft für PARK innovAARE und Forschungs- und Wirtschaftsstandort Aargau
Der PARK innovAARE wird nach Auffassung des Regierungsrates den Forschungs- und Werkplatz Aargau nachhaltig stärken. Hauptträger des PARK innovAARE sind grosse Firmen mit internationaler Ausstrahlung und zahlreiche KMU. Zusätzlich beteiligen sich der Kanton Aargau, das Paul Scherrer Institut, die Fachhochschule Nordwestschweiz sowie die Standortgemeinden Villigen und Würenlingen.
Die Unternehmen und die weiteren Träger haben sich bereit erklärt, das Projekt PARK innovAARE nicht nur ideell, sondern mit Beteiligungen am Aktienkapital und namhaften Betriebsbeiträgen auch finanziell mitzutragen. Die Finanzierungszusagen für die geplante Aktiengesellschaft PARK innovAARE AG belaufen sich ohne den Kantonsanteil per Ende März 2014 auf rund 84 Prozent der Gesamtfinanzierung.
Die unterzeichneten Absichtserklärungen sind bis Ende 2015 befristet mit dem Vorbehalt, dass die eidgenössischen Räte den Nationalen Innovationspark beschliessen werden und die Kreditbewilligung des Kantons Aargau vorliegen wird.
Auf Bundesebene wird der Bundesrat die Botschaft zur Einrichtung des Nationalen Innovationsparks voraussichtlich im Herbst 2014 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschieden. Die Umsetzung des Nationalen Innovationsparks soll per 1. Januar 2016 erfolgen.
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