Aarg. Regierung will Einsicht in die Berufsfachschulkassen
Von: mm/f24.ch
Mit rund 90 Millionen seitens des Kantons und weiteren 35 Millionen Franken seitens der Gemeinden steckt der Aargau viel Geld in die Berufsbildung, die Regierung hat jedoch keine Übersicht, wie die zwölf subventionierten Berufsfachschulen das Geld ausgeben. Um das zu ändern, hat der Regierungsrat die Botschaft "Steuerung und Finanzierung der nichtkantonalen, subventionierten Berufsfachschulen" verabschiedet und überweist sie an den Grossen Rat.
Von den neuen Richtlinien für die Berufsfachschulen verspricht sich der Regierungsrat mehr Transparenz. Grund- und Weiterbildung sollen klar getrennt bleiben, ebenso Infrastruktur und Betrieb.
Insgesamt strebt der Regierungsrat eine Verbesserung der finanziellen Steuerung der Berufsfachschulen an. Er will sicherstellen, dass Kanton und Gemeinden die Kostenentwicklung im Bereich der beruflichen Grundbildung gemeinsam tragen und, dass die finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden erhöht wird.
Vorgeschlagene Massnahmen
Der Regierungsrat hat wichtige Anliegen aus der Anhörung vom Frühjahr 2014 aufgenommen und unterbreitet dem Grossen Rat folgende Massnahmen zur Beratung:
• Rechnungslegung: Die Rechnungslegung wird mittels eines verbindlichen Rechnungslegungshandbuchs vereinheitlicht. Zusätzlich zum Jahresabschluss ist eine Kos-ten-Leistungsrechnung zu führen, die eine transparente Trennung von Grund- und Weiterbildungskosten sowie von Betriebs- und Infrastrukturkosten ermöglicht.
• Festlegung der Wohnortsbeiträge: Die Kompetenz zur Festlegung der Wohnortsbeiträge verbleibt beim Schul-vorstand. Um den Anliegen der Wohnortsgemeinden besser zu entsprechen, sollen die Beiträge auf Basis der Kosten-Leistungsrechnung festgelegt und deren Berechnung offen gelegt werden.
• Umgang mit Betriebsüberschüssen: Betriebsüber-schüsse in der beruflichen Grundbildung werden einem Rücklagenfonds zugewiesen. Ist dieser geäufnet, fliessen die Betriebsüberschüsse in Form eines reduzierten Wohnortsbeitrags an die Wohnortsgemeinden zurück.
• Finanzierung der Infrastruktur: Die Infrastruktur der Grundbildung wird weiterhin von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung wird dahingehend präzisiert, dass die Wohnortsgemeinden ausschliesslich Infrastrukturkosten tragen, die zur Erfüllung der beruflichen Grundbildung sachlich erforderlich sind.
Umsetzung
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im März 2015 erstmals beraten. Die Umsetzung der neuen Finanzierungs- und Steuerungssystematik ist auf das Schuljahr 2016/17 geplant.
Analyse ergab Handlungsbedarf
Die Steuerung und Finanzierung der zwölf nichtkantonalen, subventionierten Berufsfachschulen ist im Kanton Aargau eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Die jährlichen Kosten für die Berufsfachschulen betragen annähernd 124 Millionen Franken, wovon knapp 88 Millionen Franken vom Kanton und annähernd 36 Millionen Franken von den Gemeinden getragen werden.
Der Regierungsrat beauftragte das Departement Bildung, Kultur und Sport im Jahr 2011, die aktuelle Steuerung und Finanzierung der Berufsfachschulen zu überprüfen. Die Analyse ergab, dass Handlungsbedarf in den Bereichen Rechnungslegung, Festlegung der Wohnortsbeiträge, Umgang mit Betriebsüberschüssen sowie Finanzierung der Infrastruktur bestehe. Im Frühjahr 2014 präsentierte der Regierungs-rat entsprechende Lösungsvorschläge im Rahmen einer Anhörung.
Unterschiedliche Ergebnisse in der Anhörung
Die betroffenen Kreise erhielten die Gelegenheit, ihre Meinung bezüglich der Hauptelemente der vorgeschlagenen Revision zu äussern. Insgesamt gingen 137 Stellungnahmen ein.
Eine grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmer stützte die Forderung des Regierungsrats, die Rechnungslegung und das Berichtswesen zu vereinheitlichen. Den Vorschlag, durch den Kanton einen einheitlichen Wohnortsbeitrag fest-zulegen, lehnte eine klare Mehrheit mit der Begründung ab, dies würde einer Kantonalisierung in finanzieller Hinsicht gleichkommen.
Nur eine Minderheit, darunter vor allem die Wohnortsgemeinden, unterstützte diese Vereinheitlichung. Sie sah die Vorteile in der höheren Planungssicherheit und der verbesserten Budgetgenauigkeit.
Ebenfalls auf wenig Zustimmung stiess die Schaffung eines Rücklagenfonds. Dass die Betriebsüberschüsse nach vollständiger Äufnung hälftig zwischen Kanton und Berufsfachschulen aufgeteilt werden sollten, würde die Wohnortsgemeinden benachteiligen. Und schliesslich lehnten auch rund zwei Drittel der Befragten eine vollumfängliche Finanzierung der Infrastruktur durch den Kanton ab.
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