Aargau reduziert Richtwerte für Pflegeplätze
Von: mm/f24.ch
Weil ältere Menschen zu einem späteren Zeitpunkt und weniger häufig stationäre Pflegeangebote nutzen, hat der Regierungsrat beschlossen, den Richtwert für Pflegeheime nach unten zu korrigieren. Damit soll verhindert werden, dass ein Überangebot an stationären Pflegeplätzen entsteht.
Für den Zeitraum bis 2015 sah die Pflegeheimkonzeption einen Richtwert von 23,2 Prozent, für den Zeitraum von 2016–2020 einen solchen von 21,4 Prozent vor. Das heisst: Es wurde von der Annahme ausgegangen, dass zu den jeweiligen Zeitpunkten 23 beziehungsweise 21 von 100 Personen über 80 Jahre einen stationären Pflegeplatz beanspruchen würden.
Bei Anwendung dieser Planungsannahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungs- und Angebotszahlen müsste im Kanton Aargau derzeit eine deutliche Lücke bei der Bereitstellung von stationären Pflegeplätzen festzustellen sein. Effektiv kommt eine Umfrage der Vereinigung der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA) jedoch zum Schluss, dass die bestehenden Kapazitäten nicht voll ausgelastet sind.
Auch eine Anhörung von Gemeinden und Regionalplanungsverbänden in der Sache hat im vergangenen Jahr ergeben, dass der Richtwert zu hoch angesetzt ist, weil die prognostizierten Entwicklungen rascher stattfinden als erwartet.
Keine Fehlentwicklung befördern
Ein zu hoher Richtwert birgt die Gefahr, dass ein Investor trotz momentan nicht voll ausgelasteten Kapazitäten den Bau einer Pflegeeinrichtung durchsetzen kann, obwohl kein Bedarf dafür vorhanden ist. Eine solche Entwicklung will der Regierungsrat verhindern.
Der ursprünglich für das Jahr 2025 errechnete Richtwert von 19,7 Prozent gilt deshalb bereits ab dem Jahr 2016. Dies aufgrund der Analyse der aktuellen Situation im Kanton Aargau, die durchschnittlich sinkende Auslastungszahlen in den Pflegeheimen sowie rascher eintretende Substitutionseffekte durch die Schaffung von ambulanten Angeboten zeigt.
Regionale Entwicklungen abbilden
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat den Richtwert gemäss Pflegegesetz angepasst. Darüber hat der Regierungsrat den Regionen schon bisher die Möglichkeit gegeben, in begründeten Fällen vom Richtwert abzuweichen. Damit kann den regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.
Im Planungsverband Fricktal Regio beispielsweise wurde ein regionaler Richtwert von 16,7 Prozent nachgewiesen, der vom Departement Gesundheit und Soziales in der Folge plausibilisiert und genehmigt wurde.
In anderen Regionen ist ebenfalls feststellbar, dass der Substitutionseffekt von ambulanten Dienstleistungen wie etwa von Spitex-Leistungen und Mahlzeitendiensten überdurchschnittlich wirkt.
Auch das zunehmende Angebot für geeigneten altersgerechten Wohnraum ermöglicht den längeren Verbleib zu Hause. Entsprechend sind Richtwert-Anpassungen in weiteren Regionen ein Thema.
Mittelfristig wird das Ziel angestrebt, dass jede Regionalplanungsgruppe aufgrund von einschlägigen Daten und Fakten einen eigenen Richtwert errechnet und anwendet.
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