Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht wurden unter anderem die Organisation und Besetzung des kantonalen Einigungsamts sowie das Einigungsverfahren neu geregelt.
(Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)
Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, eine Einigungsstelle einzurichten, die Kollektivstreitigkeiten zwischen den Sozialpartnern schlichten soll. Dazu wurde im Kanton Aargau das kantonale Einigungsamt geschaffen.
Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht bleibt das kantonale Einigungsamt grundsätzlich bestehen, die Organisation und Zusammensetzung wird jedoch wesentlich verändert. Neu setzt sich das kantonale Einigungsamt zusammen aus:
einer Präsidentin oder einem Präsidenten
einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten
je zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern aus der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft und
einer Sekretärin oder einem Sekretär
Der Regierungsrat wählt mit Ausnahme der Sekretärin oder des Sekretärs alle Personen auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Als Präsidentin oder Präsident ist eine Bezirksgerichtspräsidentin oder ein Bezirksgerichtspräsident zu wählen, die beziehungsweise der einem Arbeitsgericht vorsitzt.
An seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 hat der Regierungsrat folgende Personen gewählt:
als Präsidentin lic. iur. Karin von der Weid-Gygax, Präsidentin II Bezirksgericht Aarau
als Vizepräsidentin lic. iur. Patricia Berger-Waller, Präsidentin III Bezirksgericht Aarau
als Mitglied der Arbeitgeberschaft Franz Schmid-Achermann, Bereichsleiter HR, Müller Martini Druckverarbeitungs-Systeme AG, Zofingen
als Ersatzmitglied der Arbeitgeberschaft Gerhard Moser, Geschäftsführer des Aargauischen Baumeisterverbands (bvag), Würenlos
als Mitglied der Arbeitnehmerschaft lic. iur. Andreas Clavadetscher, Rechtsanwalt, Lenzburg
als Ersatzmitglied der Arbeitnehmerschaft Gabriela Lutz, Verkaufsberaterin im Aussendienst, Kb-suisse AG, Neuenhof
Die entsprechenden Vorschriften treten per 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig beginnt die vierjährige Amtsdauer der gewählten Personen. Bis Ende diesen Jahres bleibt die aktuelle Besetzung des kantonalen Einigungsamts weiterhin bestehen.
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