2007 wurden die stipendienrechtlichen Erlasse des Kantons Aargau total revidiert. In den seither vergangenen Jahren hat sich laut Regierungsrat gezeigt, dass gewisse Anpassungen auf Vollzugsebene notwendig geworden seien. Er hat deshalb gezielt Anpassungen an der Stipendienverordnung vorgenommen. Die Änderungen treten per 1. August 2014 in Kraft.
Die gewichtigste Änderung betrifft das Berechnungssystem. Beim bisherigen Abstellen auf das steuerbare Einkommen konnten Familien mit höheren Nettoeinkünften aufgrund der steuerrechtlichen Abzüge trotzdem zu Stipendien gelangen.
Als Ausgangslage für die Ermittlung des anrechenbaren Elternbeitrags wird deshalb neu auf das Total der Einkünfte gemäss Steuerveranlagung abgestellt. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung des Darlehenszinssatzes an den Refinanzierungszinssatz des Kantons sowie mehrere Vereinfachungen im Ablauf (bspw. Vereinheitlichung der Eingabetermine für alle Ausbildungen).
Die Umstellung im Berechnungsmodell erfolge kostenneutral. Das Gesamtstipendienvolumen werde nicht beeinflusst. Hingegen könne eine gerechtere Verteilung der Stipendien bewirkt werden. Das neue Berechnungsmodell habe sich in anderen Kantonen bewährt, so der Regierungsrat
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