Aargau reduziert die ZS-Organisationen
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat legt gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau durch Verordnung die Organisationsstrukturen, Bestandszahlen und Mittel des Zivilschutzes fest. Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung hat der Regierungsrat der Konzeption Zivilschutz Aargau 2013 und der Neuausrichtung des Aargauer Zivilschutzes auf der Basis von elf Zivilschutzregionen zugestimmt.
In den letzten Jahren hätten im Kanton Aargau unterschiedliche Entwicklungen stattgefunden, die es notwendig machten, den Zivilschutz neu auszurichten. Zu denken sei dabei insbesondere an Defizite aufgrund sinkender Bestandszahlen oder Herausforderungen bei der Rekrutierung von Kadermitgliedern, analysiert der Regierungsrat.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz im Departement Gesundheit und Soziales eine Konzeption für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Aargauer Zivilschutzes sowie ein Leitbild für den Zivilschutz.
Der Regierungsrat sprach sich bei der Variantenwahl vor knapp einem Jahr für eine Reduktion des künftigen Aargauer Zivilschutzes von derzeit 22 auf elf Regionen aus und gab diese vom 5. Dezember 2013 bis zum 28. Februar 2014 zur Anhörung frei.
Entwicklung der Regionen
Die Zustimmung unter den Anhörungsteilnehmenden war dabei hoch. Wesentlich war dabei insbesondere, dass die Neuausrichtung auf den Grundlagen der Gefährdungsanalyse Kanton Aargau erfolgte.
Nachdem der Zivilschutz im Wesentlichen bei Katastrophen und Notlagen – und dort vor allem bei Langzeiteinsätzen – zum Einsatz komme, dürften die Bestände nach Ansicht der Anhörungsteilnehmenden jedoch gegenüber heute nicht weiter reduziert werden.
Weil der Zivilschutz auch in Zukunft die meisten Schnittstellen mit den Feuerwehren zu klären haben werde, erweise sich die Variante mit elf Regionen als optimal, zumal sie sich an den Gebietseinteilungen der Stützpunktfeuerwehren A und B orientierten.
Die in der Anhörung eingebrachten Einwände - wie zum Beispiel die Befürchtungen, dass die regionale Verankerung leiden oder das Milizsystem gefährdet sein könnte - würden im Rahmen der Umsetzung mit den betroffenen Regionen diskutiert und aufgelöst, so der Regierungsrat.
Ausrichtung für die Zukunft
Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren ebenfalls Massnahmen zur Weiterentwicklung beziehungsweise Verbesserung des Zivilschutzes ergriffen. In den meisten Fällen konnten dabei die Ausgaben für den Zivilschutz gesenkt werden, ohne die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisationen zu schwächen.
Die Verlagerung des Aufgabenbereichs – weg vom Kriegsfall hin zum Schutz vor Katastrophen und Notlagen – habe den Zivilschutz dabei insgesamt positiv verändert. Die deutliche Reduktion der Sollbestände ebenso wie die Regionalisierung hätten sich als richtig und notwendig erwiesen.
Mit dem Beschluss des Regierungsrates sei nun auch im Kanton Aargau die Weichen gestellt, gibt sich der Regierungsrat zuversichtlich und beauftragte daher die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz mit der Umsetzung der Neuausrichtung; dies mit Beginn ab 1. Januar 2015 und einer Übergangsfrist von fünf Jahren.
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