Aargauer Sparprogramm erfordert Gesetzesänderungen
Von: mm/f24.ch
Zum Ausgleich des Budgets 2016 hat der Regierungsrat 110 Entlastungsmassnahmen (Sparmassnahmen) erarbeitet. Zwölf dieser, dem Kanton pro Jahr 25 Millionen Franken Entlastung bringenden Massnahmen erfordern eine Gesetzesänderung. Nach der Anhörung werden sie nun dem Grossen Rat in erster Lesung zum Beschluss unterbreitet. Die nicht budgetierte SNB-Ausschüttung 2016 soll für den Ausgleich der drohenden Defizite in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt werden.
Verfassung und Gesetz schreiben einen auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalt vor. Um den künftigen Generationen keine Schulden zu übertragen, hat der Kanton Aargau die Leistungsanalyse 2015 und Entlastungsmassnahmen 2016 im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2016–2019 lanciert.
Entlastung von bis 25 Millionen Franken pro Jahr
Der Grosse Rat beschloss am 8. Dezember 2015 ein ausgeglichenes Budget 2016. Dazu waren zahlreiche Budgetkürzungen und Sparmassnahmen nötig. In der AFP-Beratung hat der Grosse Rat die Mehrheit dieser Massnahmen gutgeheissen. Die finanziellen Entlastungen der beantragten Gesetzesänderungen belaufen sich beim Kanton auf bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr und bei den Gemeinden auf bis zu zehn Millionen Franken.
Einzelne Gesetze statt Gesamtpaket
Einige dieser Entlastungsmassnahmen waren bereits Gegenstand des Gesamtpakets zur Leistungsanalyse, welches am 8. März 2015 durch die Aargauer Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Der Regierungsrat erachtet die Wiederaufnahme dieser Massnahmen – angesichts der aktuell angespannten Finanzlage und des Ergebnisses der Beratungen des Grossen Rats zum AFP 2016–2019 mit hohen Defiziten in den Planjahren 2017–2019 – als sachlich gerechtfertigt und finanzpolitisch notwendig (Details siehe Anhang).
Neu werden die Massnahmen im Gegensatz zur Leistungsanalyse nicht als ein Gesamtpaket, sondern in Form von einzelnen Gesetzen für jede Massnahme vorgelegt. Dies ermöglicht dem Volk eine klare Willensbildung und Entscheidung pro einzelne Massnahme. Das Stimmvolk kann dadurch bei einem allfälligen Behördenreferendum oder bei einem allfälligen fakultativen Referendum über jede einzelne Massnahme separat abstimmen.
Vom 28. August bis 27. November 2015 fand eine Anhörung zu den Massnahmen mit Gesetzesänderungen statt (Details siehe Anhang). Die Anhörungsteilnehmenden haben in ihrer Mehrheit die Massnahmen gutgeheissen. Der Regierungsrat hat deshalb mit einer Ausnahme keine inhaltlichen Änderungen bei den Entlastungsmassnahmen vorgenommen.
Anpassung beim Pendlerabzug
Der Regierungsrat hat die Begrenzung des Pendlerabzugs auf 6'000 Franken vorgeschlagen. Im Grossen Rat wurde diese Massnahme eingehend beraten und die Mehrheit befürwortete eine Begrenzung auf 10'000 Franken. Der damit verbundene Mehrertrag für den Kanton würde sich von dreizehn auf fünf Millionen Franken reduzieren.
Angesichts des grossen finanziellen Handlungsdrucks beantragt der Regierungsrat als vertretbaren Kompromiss eine Begrenzung des Pendlerabzugs auf 7'000 Franken. Die finanzielle Entlastung beträgt bei dieser Variante für den Kanton rund zehn Millionen Franken und für die Gemeinden rund 9,4 Millionen Franken.
Ausschüttung der SNB für das Jahr 2016
Am 8. Januar 2016 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) für das Geschäftsjahr 2015 aufgrund von provisorischen Berechnungen trotz des Verlustes von 23 Milliarden Franken überraschend eine Ausschüttung von einer Milliarde Franken an Bund und Kantone vorgesehen. Der für den Kanton Aargau zu erwartende Ertrag von 52 Millionen Franken ist im Budget 2016 nicht berücksichtigt. Dieser Zusatzertrag soll im Rechnungsjahr 2016 in die Ausgleichsreserve eingelegt werden.
Die Anfang 2016 aktualisierten Steuerprognosen gehen gegenüber den bisherigen Annahmen von neuen Ertragsausfällen bei den Steuern aus. Aufgrund des hohen Frankenkurses, der langsamer wachsenden Weltwirtschaft und der tiefen Energiepreise ist in einzelnen Wirtschaftsbranchen mit strukturellen Anpassungen zu rechnen. Dies kann zu einem Stellenabbau und in den Steuerjahren 2015 und 2016 zu tieferen Gewinnen bei den juristischen Personen führen.
Bei den natürlichen Personen wird die weiterhin negative beziehungsweise schwache Teuerung nur eine geringe Nominallohnentwicklung zulassen. Die nach den Beschlüssen des Grossen Rats zum AFP 2016-2019 resultierenden hohen Defizite in den Planjahren werden dadurch zusätzlich erhöht. Weiter ist bei der Axpo, an der der Kanton beteiligt ist, mit einem länger andauernden Dividendenausfall zu rechnen.
Die neue SNB-Ausschüttung 2016 soll für den Ausgleich der drohenden Defizite in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt werden.
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