Aargauer Leitfaden über die familienergänzende Kinderbetreuung
Von: mm/f24.ch
Anfangs Juni 2016 hat das Volk das Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Dieses ist am 1. August 2016 in Kraft getreten.
Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass das Gesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umgesetzt werden muss. Gemäss § 5 KiBeG kann der Regierungsrat den Gemeinden Unterstützung anbieten, zum Beispiel mit der Erstellung eines Leitfadens.
Der Aargauer Regierungsrat hat diesen Leitfaden Ende September 2016 genehmigt und nun der Öffentlichkeit freigegeben.
Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter. Er enthält Informationen, die im Hinblick auf die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes hilfreich sind. Es steht den Gemeinden frei, sich daran zu orientieren.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Entgegen dem Branchentrend konnte das Kantonsspital Aarau das Betriebsergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) um 2.5 Millionen auf 35 Millionen Franken steigern. Das KSA Aarau schloss 2023 mit einer schwarzen Null ab.
Am Mittwoch, 24. April 2024, wird der Bundesrat eine Sitzung extra muros (lateinisch, ausserhalb der Mauern) in Aarau abhalten. Nach der Sitzung ist im Zentrum der Stadt eine Begegnung mit der Bevölkerung sowie mit dem Aargauer...
Auf dem Hallwilersee werden Segelschiffe mit Foils (flügelähnliche Vorrichtungen am Schiffsrumpf) ab dem 1. Mai 2024 neu zugelassen. Zudem wird das bisherige, pauschale Flugverbot über Gewässer für Drohnen oder andere zivile...
Seit gestern Montag, 15. April 2024 ersetzt die für Anrufende kostenlose Notrufnummer 0800 401 501 die bisherige kostenpflichtige ärztliche Notrufnummer 0900 401 501 (Fr. 3.23 pro Minute).
Auch über die neue ärztliche...
Das Projekt "Stausee Klingnau – Massnahmen zum Schutz und Erhalt des Seecharakters" wird vom 15. April, bis am 17. Mai 2024 öffentlich aufgelegt. Dieser Massnahmenschritt soll einen Beitrag zur Verlangsamung der Verlandung des...