Aargauer Strategie für Asylunterkünfte umstritten
Von: mm/f24.ch
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) ist den Vorschlägen des Regierungsrats in zweiter Beratung teilweise gefolgt und hat erneut einige Änderungen im Sozial- und Präventionsgesetz eingebracht.
An den grundsätzlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen des Asylrechts wird festgehalten. Mit der redaktionellen Überarbeitung werden die Unsicherheiten in der Zuständigkeit ausgeräumt.
Die Gemeinden werden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallenden Personen aufzunehmen. Die Kommission hat sich davon distanziert, bei der Berechnung lediglich die schweizerische Wohnbevölkerung einzubeziehen.
Bei Gemeinden, welche die Unterbringungspflicht nicht erfüllen, kann das Instrument der Ersatzvornahme angewandt werden. Die dem Kanton durch die Unterbringung entstehenden Kosten können somit der entsprechenden Gemeinde auferlegt werden. Diese Kosten, welche für alle Gemeinden gleich hoch sind, sollen in Form einer Pauschale festgelegt werden, die sich an den zu erwartenden Kosten orientiert.
In erster Lesung hat die Kommission GSW zwei Prüfungsanträge zu Anreizsystemen für Standortgemeinden von Grossunterkünften und die Verwendung der entsprechenden Beträge eingereicht.
Der Regierungsrat hat zu dieser Problematik Vorschläge mit der Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden unterbreitet. Die Kommission GSW verzichtet im Rahmen dieser Beratung auf ein Anreizsystem und unterstützt dadurch die Verbundsaufgabe, da eine Entschädigung aufgrund von nicht messbaren Kriterien als nicht zielführend erachtet wird.
Zu Diskussionen führte insbesondere auch eine Regelung für Personen des Asylrechts, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb einer Unterkunft erheblich stören.
Eine Minderheit der Kommission beantragte eine Unterbringung in geschlossenen Unterkünften. Die Mehrheit der Kommission GSW hat der Rückversetzung von renitenten Personen des Asylrechts in eine kantonale Unterkunft mit besonderen Einschränkungen zugestimmt.
Der überarbeiteten Vorlage wurde schliesslich ohne Gegenstimme bei vier Enthaltungen zugestimmt.
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