Aargauer Regierung plant Ausbau der Gefängnisse
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat hat Massnahmen zur Sicherstellung ausreichender Haftkapazitäten für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen beschlossen. Er beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 25,2 Millionen Franken für die Erweiterung des Zentralgefängnisses Lenzburg um 60 Plätze und einen Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken für den Weiterbetrieb der 27 Übergangshaftplätze in den Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis vorläufig bis Ende 2019.
Die Auslastung der Haftplätze für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen in den acht Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis Lenzburg nimmt seit 2008 stetig zu. Seit Ende 2012 liegt die durchschnittliche Auslastung konstant über 100 Prozent.
Die Überbelegung ist auf den Rückstau beim Übertritt von verurteilten Gefangenen in die geschlossenen Strafanstalten, auf die Zunahme des Kriminaltourismus und den Anstieg der Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Bussen und Geldstrafen zurückzuführen.
Erweiterungsbau zum Zentralgefängnis
Zur Entschärfung des Engpasses bei den Haftplätzen soll die Kapazität des Zentralgefängnisses in Lenzburg mit einem Erweiterungsbau um 60 Plätze erhöht werden.
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 25,2 Millionen Franken für die Realisierung des Erweiterungsbaus. Nach Abzug des Bundesbeitrags von 5,5 Millionen Franken reduziert sich dieser Aufwand für den Kanton auf 19,7 Millionen Franken.
Gemäss der Projektplanung kann der Erweiterungsbau im zweiten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden. Nach Abzug der 21 Plätze in den zu schliessenden Bezirksgefängnissen Bremgarten und Bad Zurzach wird durch die Erweiterung des Zentralgefängnisses die Gesamtkapazität der Bezirksgefängnisse und des Zentralgefängnisses um 39 Plätze erhöht.
Verlängerung der Übergangshaftplätze
Im Rahmen der Aktion "Crime Stop" sind in den Bezirksgefängnissen 27 zusätzliche Haftplätze durch Mehrfachbelegungen von bestehenden Zellen geschaffen worden. Der Grosse Rat hat die finanziellen Mittel für diese Plätze vorerst bis Mitte 2016 bewilligt. Der Regierungsrat beantragt für die Verlängerung bis vorläufig Ende 2019 einen Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken.
Als weitere Massnahme wird das Bezirksgefängnis Laufenburg mit 13 Haftplätzen ebenfalls vorläufig bis Ende 2019 weiterbetrieben. Dafür ist kein Verpflichtungskredit erforderlich.
Bedarf an Haftplätzen steigt schweizweit
Die Überbelegung der Gefängnisse und der grosse Mangel an Haftplätzen sind gesamtschweizerische Entwicklungen. Durch Änderungen des Bundesrechts (kurze Freiheitsstrafen statt Geldstrafen) wird sich der Mangel an Haftplätzen in den nächsten Jahren verschärfen. Die zusätzlichen Haftplätze werden deshalb langfristig benötigt.
Mit dem Erweiterungsbau zum Zentralgefängnis, der Verlängerung der Übergangshaftplätze und dem Weiterbetrieb des Bezirksgefängnisses Laufenburg wird nur der dringendste Bedarf gedeckt.
Aus betrieblicher Sicht sollte die durchschnittliche Belegung der Bezirksgefängnisse und des Zentralgefängnisses nicht über 85 Prozent liegen, damit stets eine ausreichende Zahl von Plätzen für Verhaftungen vorhanden ist. Für die Reduktion der Belegung auf diesen Zielwert wären weitere 34 Haftplätze erforderlich. Aus finanziellen Gründen muss vorläufig auf diese verzichtet werden.
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