Aargauer Regierung will Ausbildungsdarlehen fördern
Von: mm/f24.ch
Aufgrund eines grossrätlichen Beschlusses trat der Kanton Aargau 2014 der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) bei. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Gesetzes- und Dekretsänderungen, die notwendig sind, um die Bestimmungen der Vereinbarung zu erfüllen. Gleichzeitig nimmt er ein Anliegen aus dem Grossen Rat auf, indem er Ausbildungsdarlehen stärker fördert.
2013 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau den Beitritt zum Stipendienkonkordat beschlossen. Um Bundesbeiträge beziehen zu können, muss der Kanton Aargau die entsprechenden Bestimmungen der Vereinbarung bis 2018 vollumfänglich erfüllen.
Gemäss der regierungsrätlichen Botschaft sollen nun deshalb neu auch ausländische Staatsangehörige mit Jahresaufenthaltsbewilligung Stipendien beziehen können, sofern sie seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind. Zudem sollen die minimalen Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge auf Sekundarstufe II bei notwendiger auswärtiger Unterkunft von 10'000 auf 12'000 Franken erhöht werden.
Darlehen oder Stipendien?
Ende 2015 überwies der Grosse Rat ein Postulat von Walter Deppeler (SVP, Tegerfelden) und lud den Regierungsrat ein, mit der Gesetzesrevision die Einführung einer strikten Aufteilung der Ausbildungsbeiträge in zwei Drittel Stipendien und einen Drittel zinslose Darlehen für den Tertiärbereich zu prüfen.
Nach der Prüfung entschied der Regierungsrat, die Stossrichtung des Postulats zu unterstützen. Verschiedene Anpassungen sollen zu einer Erhöhung des Darlehensanteils führen. So soll der Bezügerkreis bei den Darlehen erweitert und unter Einhaltung der Vorgaben durch das Stipendienkonkordat eine restriktivere Stipendienvergabe verfolgt werden.
Auf die Einführung eines fixen Splittings verzichtete der Regierungsrat aufgrund der Erfahrungen anderer Kantonen. Diese zeigen, dass Studierende tendenziell eher eine Verlängerung der Studienzeit in Kauf nehmen und auf eine Verschuldung verzichten. Dies wiederum führt zu unerwünschten Mehrkosten für den Kanton aufgrund der Abgeltungsleistungen an die Hochschulen.
Resultate der Anhörung
Die Anhörung dauerte vom 1. April bis 30. Juni 2016. Von vierzig Adressaten haben sich zwanzig an der Anhörung beteiligt. Die Auswertung zeigte, dass die Anpassungen aufgrund des Stipendienkonkordats grossmehrheitlich auf Zustimmung stossen.
FDP und SVP wünschen weitergehende Massnahmen, um Darlehen zu fördern. Auf der politisch linken Seite stösst die Senkung der Höchstansätze für Ausbildungen der Tertiärstufe auf Ablehnung. Der Regierungsrat hält an den vorgeschlagenen Regelungen fest.
Verminderung des Gesamtaufwands
Insgesamt führen die Anpassungen zu einem jährlichen Minderaufwand von rund 750'000 Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mehrkosten, die durch den Beitritt zum Konkordat ausgelöst werden, und einem Minderaufwand infolge reduzierter Leistungen im Stipendienbereich.
Die Beratungen im Grossen Rat sind im März und November 2017 vorgesehen, damit die Anpassungen per 1. August 2018 in Kraft treten können.
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