Opferhilfe AG/SO sucht Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Von: mm/f24.ch
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten einen Solidaritätsbeitrag vom Bund. Für die Ausrichtung der finanziellen Hilfeleistungen im Gesamtumfang von 300 Millionen Franken schätzte der Bundesrat im Juni 2015 die Zahl der Opfer auf 12‘000 bis 15‘000 Personen, bis 1. Oktober2017 meldeten sich jedoch lediglich deren 3‘352. Der Bund wird also das eigens dafür zusammengeraffte Geld nicht los. Weshalb nun auch die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn sie Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erneut sensibilisieren will, sich zu melden.
Die Frist für Gesuche um Solidaritätsbeiträge des Bundes läuft am 31. März 2018 aus; sie kann nicht erstreckt werden. Die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn unterstützt Betroffene dabei zusammen mit dem Staatsarchiv Aargau.
Seit Januar 2017 haben sich rund 400 Personen an die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn gewandt. Die Betroffenen erzählten jeweils bewegende Schicksale, daher seien die Gespräche meist sehr intensiv, so die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn
Aufruf Die Anerkennung und Wiedergutmachung ihres Leids hat für die Betroffenen ganz unterschiedliche Bedeutung. Viele hatten bislang keine Möglichkeit, mit anderen Personen über das widerfahrene Leid zu sprechen. Für andere ist das Sichten ihrer persönlichen Akten zentral zur Aufarbeitung der Lebensgeschichte. Das Staatsarchiv Aargau unterstützt sie bei der oft sehr aufwändigen Aktensuche in den Archiven von Kanton, Gemeinden und Institutionen.
Betroffenen können sich durch die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn telefonisch (062 835 47 90), vor Ort (Vordere Vorstadt 5, 5001 Aarau) oder zu Hause beraten lassen.
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