Aargauer Regierung strafft Sozialplanung
Von: mm/f24.ch
„Weg von der Defizit-, hin zur Ressourcenorientierung“ , lautet die auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen setzende Devise der neuen Sozialplanung des Kantons Aargau, welche der Regierungsrat gestern in die Anhörung gab.
Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) im Jahr 2011 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Staatskanzlei in zwei Etappen eine Sozialpolitische Planung (SOPLA) zu erstellen. Nach der Publikation des Sozialberichts im Jahr 2012 (erste Etappe) liegt nun die Sozialplanung in Form eines Planungsberichts vor (zweite Etappe).
Sozialausgaben in 15 Jahren verdoppelt
Die Sozialplanung des Kantons Aargau orientiert sich laut Regierungsrat am Handlungsansatz, dass alle Menschen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten und am gesellschaftlichen Austausch teilhaben.
Sozial benachteiligten Menschen leiste der Kanton Hilfe zur Selbsthilfe: Er stärke sie darin, ihr Schicksal selber in die Hand zu nehmen. Wo dies nicht möglich sei, garantiere der Kanton die verfassungsmässigen Schutz- und Anspruchsrechte.
Dies vor dem Hintergrund, dass die Sozialausgaben des Kantons Aargau sich von 1995 bis 2010 verdoppelt habe. Ohne besondere Massnahmen würden sie ungebremst weiter wachsen. Um das Wachstum der Sozialausgaben zu bremsen, sei es demnach erforderlich, dass die Sozialpolitik rechtzeitig und vorausschauend breite Bevölkerungsschichten stärke und ihnen Hindernisse aus dem Weg räume, damit sie Verantwortung für sich selber und ihre Nächsten übernehmen könnten, begründet der Regierungsrat die neue Sozialplanung.
Keine Neuerfindung
Die Sozialplanung formuliert zehn Ziele, an denen sich die kantonale Sozialpolitik ausrichtet, die der Kanton aber nicht alleine realisieren kann. Er ist auf das Mitwirken von Gemeinden, Bund, Wirtschaft und nichtstaatlichen Organisationen angewiesen – und auf das verantwortungsvolle Handeln und soziale Engagement aller Menschen im Aargau.
In sieben Stossrichtungen der kantonalen Politik, die insgesamt siebzehn Strategien umfassen, zeigt der Regierungsrat Wege auf, um die Ziele zu erreichen. Die Palette der Themen reicht von der Arbeitsmarktintegration über die Stärkung von Kindern und Familien und das Schaffen von Perspektiven mit Bildung bis zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Koordination und Steuerung.
Die Sozialplanung erfinde die Aargauer Sozialpolitik dabei nicht neu, sondern bündle viele sozialpolitische Massnahmen, die der Kanton schon heute verfolge. Alle Strategien enthielten deshalb – in unterschiedlichem Umfang – Massnahmen, die bereits umgesetzt seien; nicht wenige Strategien seien auf diese Weise schon sehr gut verankert. Die vorliegende Sozialplanung gebe diesen Bestrebungen ein gemeinsames Fundament und eine Perspektive für die Weiterentwicklung, so der Regierungsrat.
Kostenneutralität und Finanzierungsvorbehalt
Die Umsetzung der Sozialplanung soll laut Regierungsrat zwischen 2015 und 2022 durch die zuständigen Departemente erfolgen. In dieser Umsetzungsphase haben, so der Regierungsrat die Vorlagen zu den einzelnen Massnahmen aufzuzeigen, wie die Sozialplanung kosten-neutral umgesetzt werden kann.
Damit sollen den Zielen der Leistungsanalyse und den Bestrebungen, den Staatshaushalt im Lot zu halten, Rechnung getragen und die übergeordneten finanzpolitischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt somit kostenneutral und unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Die Anhörung dauert vom 9. April bis 4. Juli 2014. Die parlamentarische Beratung ist im 1. Quartal 2015 vorgesehen.
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