GR-Kommission stütz Neureglung der Kinderbetreuung
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) heisst an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2014 sämtliche Bestimmungen des regierungsrätlichen Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Kinder und Eltern" für familienergänzende Betreuungsstrukturen gut,
Ein Antrag auf Nichteintreten wurde nur von einer Minderheit der Kommission unterstützt. Die Kommission GSW diskutierte in der Folge die Vorlage des Regierungsrats teilweise recht kontrovers.
Für einen Grossteil des zur Diskussion stehenden Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG), der Änderungen des Schulgesetzes sowie des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) beantragten Kommissionsmitglieder Änderungen oder Streichungen.
Für keinen der Anträge fand sich aber eine Mehrheit. Somit kann der Regierungsrat das Geschäft mit Unterstützung einer Mehrheit der Kommission GSW in den Grossen Rat bringen. Mittels eines verabschiedeten Prüfungsantrags wird der Regierungsrat indes ersucht, den Zeitpunkt des Inkraft-tretens festzulegen.
Der Antrag des Regierungsrats an den Grossen Rat, die Volksinitiative "Kinder und Eltern" in formeller und materieller Hinsicht als gültig zu erklären war in der Kommission unbestritten. Der Antrag, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen und dem Volk die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, soll dem Plenum auf Antrag der Kommission in zwei separaten Anträgen vorgelegt werden.
Die revidierten Anträge lauten einerseits auf Ablehnung der Volksinitiative sowie andererseits, der Initiative den Gegenvorschlag des Regierungsrats gegenüberzustellen. Die Kommission ist der Meinung, diese zwei zu differenzieren-den Fragestellungen in einem Antrag zusammenzufassen, würde die Entscheidungsmöglichkeiten der Legislative einschränken. Schliesslich stimmte die Kommission dem vor-liegenden Gesetzesentwurf in erster Beratung ebenfalls zu, wenn auch mit einer knappen Mehrheit.
Weitgehende Einigkeit bestand in der Kommission über die Tragweite der Bereitstellung familienergänzender Kinderbetreuung. Die Wirtschaft erleide einen entscheidenden Verlust an teuer ausgebildeter Arbeitskraft, wenn die Betreuung der Kinder nicht geregelt werde.
Diskussionspunkte waren die geplante Finanzierung sowie das Obligatorium für die Gemeinden. Das Vorhaben, aufseiten der öffentlichen Hand die Gemeinden alleine für die Betreuung aufkommen zu lassen, stiess auf Kritik.
Der Kanton müsse sich wie bis anhin finanziell beteiligen, lautete die Meinung mehrerer Kommissionsmitglieder. Die vorgesehene Verpflichtung der Gemeinden, bei Bedarf eine ausreichende Betreuung bereitzustellen, verschärfe diese Problematik. Der Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt" werde dadurch verletzt.
Eine Minderheit der Kommission war zudem der Ansicht, die Gemeinden würden bei entsprechender Nachfrage auf eigene Initiative ein Angebot einrichten. Daher wurde gar die Notwendigkeit eines Gesetzes infrage gestellt.
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