Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) schlägt für das Jahr 2019 einen um zehn Millionen Franken tieferen Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen vor. Der vom Regierungsrat beantragte Kantonsanteil 2019 liegt bei 106 Millionen Franken. Gemäss GSW soll der Anteil 96 Million Franken betragen.
Die vorberatende Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat den Beitrag für Prämienverbilligungen für das Jahr auf 96 Millionen Franken festgelegt. Damit liegt der Kommissionsantrag zehn Millionen Franken unter dem Antrag des Regierungsrats. Der Bundesbeitrag wird mit 227 Millionen budgetiert. Somit wird für das Jahr 2019 ein Gesamtbetrag von 323 Millionen Franken für die bedarfsgerechte Verbilligung der Prämien im Kanton Aargau zur Verfügung gestellt.
Eine Kommissionsminderheit fordert einen Kantonsbeitrag von 121 Millionen Franken, um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verteilung der Prämienverbilligungen sicherzustellen.
Versicherten in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen müssen die Kantone gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die Krankenkassenprämien verbilligen. Die Prämienverbilligungen werden durch Bund und Kantone gemeinsam finanziert.
Der Bund bezahlt einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der ergänzende Kantonsbeitrag wird jährlich vom Grossen Rat mittels Dekret festgelegt. Die Beratung im Grossen Rat ist im Dezember 2017 vorgesehen.
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