Aarg. Regierung verlängert Leistungsvereinbarungen mit Kulturinstitutionen
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat spricht dem Orchester argovia philharmonic, dem Verein Kultur in der Futterfabrik KiFF, dem Künstlerhaus Boswil sowie Murikultur ein weiteres Mal Betriebsbeiträge für die drei kommenden Jahre zu und will damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser Kulturinstitutionen unterstreichen.
Die Kommission für Kulturfragen hat unter dem Präsidium von Regierungsrat Alex Hürzeler die Gesuche des Orchesters argovia philharmonic, des Vereins Kultur in der Futterfabrik KiFF, des Künstlerhaus Boswil sowie Murikultur geprüft und dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen. Bei allen vier Institutionen sieht die Kommission für Kulturfragen die Voraussetzungen für eine Weiterführung der Betriebsbeiträge in hohem Masse gegeben.
Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Kulturinstitutionen auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen die folgenden Betriebsbeiträge erhalten:
- argovia philharmonic:
2017/18: 337'000 Franken jährlich,
2019: 390'000 Franken
- Verein Kultur in der Futterfabrik KiFF:
2017/18: 168'000 Franken jährlich,
2019: 195'000 Franken
- Künstlerhaus Boswil: 2017/18:
295'000 Franken jährlich,
2019: 345'000 Franken
- Murikultur: 2017/18:
126'000 Franken jährlich,
2019: 145'000 Franken
Die Beiträge gelten vorbehältlich der Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Grossen Rat.
Befristete Kürzung der Betriebsbeiträge
Insgesamt werden neun Institutionen mit Beiträgen an die Betriebskosten unterstützt. Das Gesamtbudget dafür wurde vom Regierungsrat im Rahmen der Entlastungsmassnahmen zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019 für die Jahre 2016–2018 von 2,325 Millionen Franken auf 2,0 Millionen Franken gekürzt.
Dies führt zu einer befristeten Kürzung sämtlicher Betriebsbeiträge an kulturelle Institutionen um rund 15 Prozent. Die Kürzung wird ab 2019 rückgängig gemacht. Entsprechend fallen die Beiträge 2019 höher aus als die Beiträge 2017/18.
Kulturkanton Aargau
Mit der Beitragssprechung macht der Kanton Aargau erneut von der Möglichkeit des Kulturgesetzes Gebrauch, kulturelle Institutionen von mindestens kantonaler Bedeutung mit Betriebsbeiträgen zu unterstützen.
Grundlage zur Prüfung der Beitragsberechtigung durch die Kommission für Kulturfragen bilden die in der Verordnung zum Kulturgesetz festgelegten Kriterien. Institutionen, die von dieser Fördermöglichkeit profitieren, müssen nebst einer ausgewiesenen Professionalität unter anderem einen herausragenden Beitrag zum Kulturleben im Aargau leisten und ein unverwechselbares Profil aufweisen.
Der Regierungsrat will mit der erneuten Beitragssprechung die Ausstrahlung des Kulturkantons Aargau stärken und die Kulturarbeit dieser Institutionen nachhaltig sichern.
Weitere Institutionen mit kantonalen Betriebsbeiträgen sind das internationale Festival für Animationsfilm Fantoche, das Museum Langmatt, das Schweizer Kindermuseum, das Stapferhaus Lenzburg sowie tanz&kunst Königsfelden.
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