Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) ist zustande gekommen.
Am 18. April 2024 hat das Referendumskomitee 57‘241 Unterschriften gegen die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 56‘960 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.
Am 22. Dezember 2023 beschloss das Parlament, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG zu ändern. Die Änderungen dieses grundlegenden Gesetzes betreffen einen besonderen Aspekt: die Aufteilung der Finanzierung zwischen Kantonen, Bund, Versicherern und Versicherten.
Für die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gefährdet diese Revision namens EFAS (Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) das öffentliche Gesundheitssystem der Schweiz. Mit EFAS drohenlaut VPOD die Prämien und Kostenbeteiligungen noch stärker zu steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden verschoben werden. EFAS gebe den Krankenkassen eine enorme Macht im Gesundheitssystem. Sie verwalten künftig 11 Milliarden Steuergelder und bestimmen, wer Geld für Pflegeleistungen erhält, so der VPOD. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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