Grundeigentümer: Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau (Parzellen Nr. 5127 und 5135) / Schweizerische Eidgenossenschaft (VBS), Blumenbergstrasse 39, 3003 Bern (Parzelle Nr. 5148)
Bauobjekt: Ökologische Aufwertung im Sagemülital
Ortslage: Parzellen Effingen Nr. 5127, 5135 und 5148, Sagemülital
Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage: vom 19. April 2024 bis 20. Mai 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat Böztal
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»
Nachrichten aus Böztal: Deine Schnupperlehre KV uf de Gmeind Böztal \ Öffnungszeiten der Verwaltung am 08. Mai 2024 \ Öffnungszeiten über Auffahrt \ Kehrichtabfuhr an Auffahrt \ Hundesteuer 2024 \ Leerwohnungszählung \ Baugesuche